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Liga-Manager Volleyballclub Neusäß e.V.

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Spielordnung

Stand: 12. September 2011

Logo Mixedliga Augsburg

1. Ziel der Liga

1.1 Die Freizeitliga Augsburg für Mixed-Mannschaften soll Mannschaften, die in ihrer Freizeit Volleyball spielen, Gelegenheit geben, sich mit anderen Mannschaften zu vergleichen und gegenseitig kennenzulernen.

1.2 Neben dem sportlichen Ehrgeiz sollen besonders die Freude am Spiel, der faire und freundschaftliche Umgang miteinander im Vordergrund stehen.

1.3 Diese Spielordnung sollte nur dann zum Einsatz kommen, wenn es den Mannschaften nicht möglich ist, sich untereinander zu einigen.

2. Teilnahmeberechtigung

2.1 In der Mixedliga sollen alle Mannschaften aus der Region Augsburg teilnehmen können, die

  • nicht an einer offiziellen Spielrunde teilnehmen
  • über einen eigenen Hallentermin verfügen.

2.2 Ausnahmsweise können auch Mannschaften ohne eigenen Hallentermin teilnehmen, sofern dem aus planungstechnischer Sicht nichts entgegensteht.

3. Spielzeit

3.1 Die Spielzeit der Mixedliga beginnt nach den Schulsommerferien im September und läuft bis etwa April des folgenden Jahres.

3.2 Während der Schulferien findet kein Spielbetrieb statt.

4. Planung und Organisation

4.1 Die Planung, Einteilung, Gestaltung und Durchführung der Liga wird jedes Jahr neu vom Volleyballclub Neusäß e.V. als Ausrichter und Organisator der Mixedliga festgelegt.

4.2 Wünsche und Anregungen der teilnehmenden Mannschaften sollten so weit wie möglich berücksichtigt werden.

4.3 Die Freizeitliga Augsburg für Mixed-Mannschaften ist eigenständig und keiner Organisation angeschlossen.

4.4 Der Bayerische Volleyballverband (BVV) räumt derzeit den/dem Erstplatzierten der Gruppe A der Mixedliga Augsburg die Teilnahme an der Schwäbischen bzw. der Bayerischen Meisterschaft (BFS-Mixed) des BVV ein.

5. Spielklassen und Gruppen

5.1 Es wird in mehreren Gruppen gespielt, die zwischen 4 und 6 Mannschaften etwa gleicher Spielstärke enthalten.

5.2 Hierbei bedeuten die Buchstaben A bis F eine Spielniveaueinteilung von hoch (A, B) bis Anfänger (F). Daneben gibt es eine offene Gruppe (OA).

6. Anmeldung

6.1 Jede Mannschaft kann dem Ausrichter zu Beginn der Saison eine Gruppe vorschlagen, in der sie glaubt, am besten aufgehoben zu sein. Soweit möglich und sinnvoll, wird der Ausrichter dies bei der Gruppeneinteilung berücksichtigen.

6.2 Die Tabellenersten und -letzten einer Gruppe nehmen i.d.R. in der nächsten Spielrunde in der nächsthöheren bzw. nächsttieferen Gruppe teil. Aufstiege sind freiwillig.

6.3 Die Anmeldung zur Spielsaison der Mixedliga muss online bis zum festgesetzten Anmeldeschluss beim Ausrichter erfolgen. Eine Nachmeldung kann nicht berücksichtigt werden.

6.4 Mit der Anmeldung ist das Startgeld von 35 EUR auf das Konto des Ausrichters (Kontonr. 635 626, Sparda-Bank Augsburg, BLZ 720 905 00) zu überweisen.

6.5 Jede teilnehmende Mannschaft übergibt mit der Anmeldung folgende Unterlagen:

  • 2 Ansprechpartner mit Adresse, Telefonnr. und E-Mail Adresse
  • Hallenort mit Adresse und Wegbeschreibung zur Halle
  • Trainingszeit (Spielbeginn mit Wochentag und Uhrzeit), zu der die Heimspiele ausgetragen werden. Hallenöffnung und Einspielen ist 30 Minuten vor Spielbeginn.

7. Zusammensetzung der Mannschaften

7.1 Die Manns7.1 Die Mannschaften bestehen während des gesamten Spiels aus 6 Spielern, davon mindestens 3 Damen. Ausnahme: In der Offenen Gruppe gibt es keine Mindestanzahl an Damen bzw. Herren.

7.3 Für den Spielereinsatz gilt:

  • In der Mixedliga sollen vor allem SpielerInnen ohne Spielerpass und Staffelleitervermerk für den Pflichtspielbetrieb eines Volleyballverbands teilnehmen.
  • Es bleibt grundsätzlich jedem Volleyballer überlassen, in wie vielen Mannschaften sie/er spielen möchte.

7.4 Der Ausrichter behält sich vor, die Zustimmung zu Einsätzen nach Ziffer 7.3 abzulehnen oder mit Auflagen zu versehen, um den Freizeitcharakter der Mixedliga zu erhalten.

8. Spieltagelass

8.1. Die vom Spielleiter festgelegten Spieltage sind so verteilt, dass zwischen ihnen möglichst zwei Wochen spielfreie Zeit liegen.

8.2 Die festgesetzten Spieltage sind möglichst einzuhalten.

8.3 Generell hat jede Mannschaft das Recht auf die gleiche Anzahl von Heim- und Auswärtsspielen.

9. Spielverschiebungen

9.1 Spielverschiebungen sind nur einmal pro Mannschaft pro angesetzter Begegnung möglich. Der Ausweichtermin soll maximal 2 Wochen früher oder später stattfinden.

9.2 Ausgefallene Spiele werden zunächst mit 0:0 Sätzen und 0:0 Punkten gerechnet.

9.3 Sofern das Spiel innerhalb der vom Ausrichter festgelegten Frist nachgeholt wird, wird nachträglich der tatsächliche Spielausgang gewertet.

9.4 Die jeweilige Heimmannschaft muss dem Ausrichter die nicht ausgetragene Begegnung melden.

9.5 Spielabsagen am festgesetzten Spieltag selbst führen automatisch zum Spielverlust der absagenden Mannschaft und lassen das Ansetzen eines neuen Termins nicht mehr zu, es sei denn, die Mannschaften einigen sich anderweitig.

10. Organisation der Spiele

10.1 Gespielt wird an dem jeweiligen Trainingsabend der gastgebenden Mannschaft.

10.2 Jede Mannschaft erhält vor Saisonbeginn den offiziellen Spielplan mit Anfahrtsbeschreibung zu den Sporthallen.

10.3 Die Durchführung einer Begegnung ist Aufgabe des Gastgebers.

10.4 Gespielt wird bei der erstgenannten Mannschaft auf dem Spielplan (Gastgeber). Sollte dies nicht möglich sein, können sich beide Mannschaften auf einen anderen Ort einigen.

10.5 Mannschaften, die weiter als 30 km von Augsburg (Königsplatz) entfernt liegen, müssen auf ihr Heimrecht verzichten, wenn der anzureisenden Mannschaft die Anfahrt zu lang ist.

10.6 Die Heimmannschaft stellt Ersten und Zweiten Schiedsrichter. Beide sollten das Regelwerk beherrschen. Die Mannschaften können hinsichtlich des Schiedsgerichtes auch eine andere Regelung treffen.

10.7 Neben dem Anschreiber sollte eine Anzeigetafel den jeweiligen Spielstand sichtbar machen.

10.8 Wenn eine der Mannschaften das möchte und sie den Ball stellen kann, wird mit dem von der Mixedliga empfohlenen Spielball Mikasa MVA 200 (aus 8 "flammenförmigen" Panelteilen) gespielt.

10.9 Der Gastgeber ist für das übermitteln des Spielergebnisses an den Ausrichter verantwortlich. Spiele, die dem Ausrichter bis zum Ende einer Saison nicht gemeldet werden, gelten als für die Heimmannschaft verloren.

10.10 Der Gastgeber bewahrt die ausgefüllten Spielberichtsbögen der laufenden Saison bis vier Wochen nach Saisonende auf, um bei Rückfragen zum Spielverlauf bzw. Ergebnis Auskunft geben zu können.

11. Durchführung der Spiele

11.1 Es gelten die Internationalen Volleyballspielregeln, sofern nicht nachfolgend eine davon abweichende Regelung aufgeführt ist.

11.2. Gespielt wird nach dem 25-Punkte (Rally-Point-) System auf 3 Sätze. Im dritten Satz ist Seitenwechsel, sobald eine Mannschaft 13 Punkte erreicht hat.

11.3 Die Netzhöhe beträgt 2,35 m (Standard Mixed-Höhe).

11.4 Bestimmte Spielkleidung ist nicht vorgeschrieben. Die Trikots brauchen nicht numeriert zu sein. Sofern mit Libero gespielt wird, muss sich dessen Trikot von dem der Mannschaft deutlich unterscheiden.

11.5 Es ist wünschenswert, wenn die Mannschaften in jeder Hinsicht ein sportlich faires Verhalten an den Tag legten und sich im Streitfall selbständig einigten, um so dem Schiedsgericht seine ohnehin schwere Aufgabe zu erleichtern. Andererseits sollte der 1. Schiedsrichter flexibel sein und nicht, wie in regulären Punktspielen oft üblich, auf seiner Entscheidung bestehen. Oftmals ist man als alleiniger Schiedsrichter überlastet und neigt in Stresssituationen zu Fehlurteilen. Hier können die beteiligten Spieler durch Akzeptanz oder, wenn nicht anders möglich, eine Doppelfehlerentscheidung weiterhelfen.

11.6 Technische Fehler sollten je nach Spielklasse großzügig behandelt werden; die Entscheidung hierüber bleibt immer dem 1. Schiedsrichter überlassen und sollte von allen Spielern akzeptiert werden.

11.7 Es gibt keine Spielerlisten für die Mannschaften.

11.8 Der Ausrichter stellt Spielberichtsbögen, die von beiden Mannschaftsführern sowie vom 1. Schiedsrichter zu unterschreiben sind. Das Spielergebnis wird über das Meldeformular im Internet an den Ausrichter gemeldet.p class="std-font-80">12.9 Die aktuellen Ergebnisse können im Internet abgerufen werden.

12. Siegerehrung

12.1 Die Sieger jeder Gruppe werden im Rahmen einer gemeinsamen Saison-Abschlussfeier ausgezeichnet.

12.2 Jede Mannschaft erhält eine Erinnerungsurkunde.

13. Haftung, Versicherungsschutz

13.1 Jede Mannschaft und jeder Spieler nimmt auf eigene Gefahr teil.

13.2 Alle Mannschaften müssen sich selbst um den nötigen Versicherungsschutz (z.B. Unfall- und Haftpflicht) kümmern.

13.3 Der Ausrichter haftet nicht für Verletzungen oder Schäden jeglicher Art.

14. Einverständniserklärung

Die teilnehmenden Mannschaften erklären sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Mixedliga gemachten Fotos in Pressemitteilungen sowie im Internet ohne Vergütungsansprüche genutzt und veröffentlicht werden dürfen. Ebenso dürfen die Kontaktdaten der beiden Ansprechpartner auf den Internetseiten der Mixedliga veröffentlicht und für deren E-Mails verwendet werden.


Hinweis: Falls jemand die neuen Internationalen Volleyball Spielregeln braucht - sie sind in der aktuellen Auflage über die Shoppingseite des Ausrichter zu beziehen.


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